Personen, die fremde Stallanlagen betreten (z.B. zu Ausbildungszwecken, Tierschauen etc.) benötigen eine Bescheinigung darüber, dass Wohn- und Arbeitsort frei von Tierseuchen sind.

Diese Bescheinigung wird in Form einer Tierseuchenfreiheitsbescheinigung vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Frankfurt (Oder) ausgestellt.

Gebühr:

Entsprechend  Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV)

Bearbeitung: 

unverzüglich

Antragstellung: 

Schriftlich, telefonisch oder persönlich

Rechtsgrundlagen: 

Tierseuchengesetz, Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen