Gebühr:
Gemäß der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten mindestens 100,00 €, zu zahlen bei Erhalt der Erlaubnis.
Bearbeitung: 4 Wochen bei vollständigem Antrag mit Anlagen.
Erforderliche Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag (LINK zu Antrag §33d GewO)
- Führungszeugnis für Behörden, Belegart „O“ oder „P“
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis und Insolvenzabteilung des Amtsgerichtes
- Auskunft in Steuerangelegenheiten vom Finanzamt und der Steuerbehörde der Stadt Frankfurt (Oder)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Bundeskriminalamt
- Aktueller Handels-/ Vereinsregisterauszug bei juristischen Personen
Zusätzliche Hinweise: Vor Erlaubniserteilung ist die Ausübung des erlaubnispflichtigen Gewerbes untersagt.
Antragstellung: schriftlich
Rechtsgrundlagen: § 33 d Gewerbeordnung