Wer in Frankfurt (Oder)  gewerbsmäßig  andere Spiele  mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Gewerbebehörde. Die Beantragung zur Erteilung der Erlaubnis zum Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit ist formblatt-gebunden, soll eigenhändig unterschrieben sein und bei der zuständigen Gewerbebehörde der Stadt Frankfurt (Oder) eingereicht werden.

Gebühr:
Gemäß der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten mindestens 100,00 €, zu zahlen bei Erhalt der Erlaubnis.

Bearbeitung: 4 Wochen bei vollständigem Antrag mit Anlagen.

Erforderliche Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag (LINK zu Antrag §33d GewO)
- Führungszeugnis für Behörden, Belegart „O“ oder „P“
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis und Insolvenzabteilung des Amtsgerichtes
- Auskunft in Steuerangelegenheiten vom Finanzamt und der Steuerbehörde der Stadt Frankfurt (Oder)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Bundeskriminalamt
- Aktueller Handels-/ Vereinsregisterauszug bei juristischen Personen

Zusätzliche Hinweise: Vor Erlaubniserteilung ist die Ausübung des erlaubnispflichtigen Gewerbes untersagt. 
 
Antragstellung: schriftlich

Rechtsgrundlagen: § 33 d Gewerbeordnung