Nach Antragseingang:
- Registrierung des Vorgangs und Vergabe eines Aktenzeichens
- Kontrolle der eingereichten Unterlagen mittels Checkliste
- Anforderung einer Bundeszentralregisterauskunft
- Nachforderung weiterer erforderlicher Unterlagen
- Kontrolle des Zahlungseinganges der Zulassungsgebühr
- Vorlage der kompletten Unterlagen zur Sichtung und Entscheidung an den Vorstand
Nach Entscheidung zur Zulassung:
- Vorbereitung des Zulassungsaktes mittels Vereidigung
- Ladungsschreiben an Bewerber
- Erstellung der Zulassungsurkunde zur Rechtsanwaltschaft und der Aufnahmeurkunde im Kammerbezirk sowie des Vereidigungsprotokolls mit der entsprechenden Eidesformel
- Vereidung durch den Präsidenten/Vorstand der RAK
- Übernahme der Daten ins Anwaltsverzeichnis, Vergabe einer Mitgliedsnummer und Anlage einer Personalakte
- Registrierung des RA bzw. der RAin im Bundeseinheitlichen Anwaltsregister