Volksbegehren gegen die Verwaltungsstrukturreform
Nach der erfolgreichen Volksinitiative gegen die geplante Verwaltungsstrukturreform, bei der in rund drei Monaten fast 130.000 Unterschriften gesammelt wurden, startete am 29.08.2017 das landesweite Volksbegehren gegen die Reform. Innerhalb von sechs Monaten bis zum 28.02.2018 müssen sich im gesamten Land Brandenburg mindestens 80.000 Bürgerinnen und Bürger in die in den Gemeinden ausliegenden Listen eintragen.
Nachdem der Ministerpräsident Dietmar Woidke in einer Stellungnahme am 01.11.2017 erklärte, dass die Verwaltungsstrukturreform für das Land Brandenburg in der bisherigen Form nicht mehr durchgeführt wird, hatte das Kabinett in seiner Sitzung am 07.112017 beschlossen, die beiden Gesetze zur Verwaltungsstrukturreform (Kreisneugliederung und Funktionalreform I) zurückzuziehen. Dies ist inzwischen geschehen. Zudem hat der Landtag Brandenburg in seiner 51. Sitzung am 15.11.2017 u. a. den Beschluss gefasst, das Leitbild zur Verwaltungsstrukturreform 2019 (Drucksache 6/4528-B) aufzuheben. Damit wird es nicht zur vorgesehenen Einkreisung der Stadt Frankfurt (Oder) und der anderen betroffenen kreisfreien Städte sowie der Zwangsfusion von Landkreisen kommen.
Die Initiatoren des Volksbegehrens "Bürgernähe erhalten - Kreisreform stoppen" haben daraufhin ihr Anliegen inhaltlich für erledigt erklärt, auch wenn das Verfahren formell noch weiterlaufen wird. Bis zum 28.11.2017 hatten bereits 56.114 Brandenburger/innen das Volksbegehren durch ihre Eintragung unterstützt; eine Rekordbeteiligung.
In Frankfurt (Oder) ist eine Eintragung an vier Stellen möglich:
- Ordnungs- und Umweltamt im Stadthaus, Goepelstraße 38, Raum 3.113
- Im Bürgerbüro im Rathaus, Marktplatz 1,
- in der Kfz-Zulassungsstelle im Stadthaus, Goepelstraße 38 und
- im Amt für Jugend und Soziales im Oderturm (22. Etage).
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Volksbegehren per Briefwahl zu unterstützen. Der entsprechende Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder bei einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde für den Stimmkreis 35 – Stadt Frankfurt (Oder), Der Oberbürgermeister – Stadthaus, Haus 1, Raum 3.113, Goepelstraße 38, 15234 Frankfurt (Oder); E-Mail: wahlbuero@frankfurt-oder.de oder martina.loehrius@frankfurt-oder.de gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung oder bei mehreren Wohnungen ihren Hauptwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Frankfurter Stadtgebiet hat. Antragstellungen per Telefon sind nicht möglich.
Den Flyer zum Volksbegehren können Sie an dieser Stelle herunterladen.