Um Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin zu werden, müssen Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen. Das Examen besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

Sie können das Examen in verkürzter Form ablegen, wenn Sie

  • bereits die Prüfung als Steuerberater bestanden haben oder
  • vereidigter Buchprüfer oder vereidigte Buchprüferin sind.

Darüber hinaus können Sie weitere Prüfungsleistungen anrechnen lassen. Dadurch können Prüfungen für Sie entfallen.

Die Prüfungen finden jeweils im 1. und 2. Halbjahr statt:

  • 1. Halbjahr:
    • schriftliche Prüfung in den ersten drei Februarwochen
    • mündliche Prüfungen im Mai und Juni
  • 2. Halbjahr:
    • schriftliche Prüfung in den Modulen "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" und "Wirtschaftsrecht" in der letzten Juniwoche
    • schriftliche Prüfung in allen Modulen in den letzten 3 Augustwochen
    • mündliche Prüfungen im November und Dezember

Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen finden am Sitz der Landesgeschäftsstelle statt, die über Ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung entschieden hat. Ausnahme: Die Klausuren in der letzten Juniwoche in den Modulen

  • "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" und
  • "Wirtschaftsrecht"

finden im jährlichen Wechsel an jeweils 3 Orten statt:

  • Berlin oder Hamburg,
  • Düsseldorf oder Frankfurt und
  • München oder Stuttgart.

Aktuelle Prüfungstermine und -orte finden Sie auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer.