Der Verband deutscher Musikschulen definiert den Begriff der Musikschule wie folgt:

„Musikschulen

  • sind öffentliche gemeinnützige Einrichtungen der Musikalischen Bildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
  • erfüllen einen öffentlichen Bildungsauftrag.

Für Musikschulen im VdM gelten qualitätsorientierte Richtlinien.

Musikschulen

  • führen an die Musik heran.
  • regen Musikalität an.
  • finden und fördern musikalische Begabungen.
  • leiten zum aktiven Musizieren an.
  • vermitteln lebenslange Freude an der Musik.

Musikschulen

  • bieten eine Musikalische Früherziehung / Grundausbildung.
  • geben qualifizierten Instrumental-und Vokalunterricht.
  • ermöglichen das gemeinsame Musizieren in Orchestern, Chören, Ensembles.

Unterrichtsangebote der Musikschulen orientieren sich am Strukturplan und an den Rahmenlehrplänen des VdM.

Musikschulen

  • haben einen eigenen Platz im Bildungsgefüge.
  • sind in der Regel in öffentlicher Trägerschaft oder erfüllen als e. V. eine öffentliche Aufgabe
  • ersetzen nicht den Musikunterricht in der Schule.
  • machen ein spezielles musikalisches Ergänzungsangebot.
  • arbeiten mit Schulen, Laienmusikvereinen, Jugendzentren, Volkshochschulen, Kirchen, freien Trägern und anderen zusammen.“