Der Verband deutscher Musikschulen definiert den Begriff der Musikschule wie folgt:
„Musikschulen
- sind öffentliche gemeinnützige Einrichtungen der Musikalischen Bildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
- erfüllen einen öffentlichen Bildungsauftrag.
Für Musikschulen im VdM gelten qualitätsorientierte Richtlinien.
Musikschulen
- führen an die Musik heran.
- regen Musikalität an.
- finden und fördern musikalische Begabungen.
- leiten zum aktiven Musizieren an.
- vermitteln lebenslange Freude an der Musik.
Musikschulen
- bieten eine Musikalische Früherziehung / Grundausbildung.
- geben qualifizierten Instrumental-und Vokalunterricht.
- ermöglichen das gemeinsame Musizieren in Orchestern, Chören, Ensembles.
Unterrichtsangebote der Musikschulen orientieren sich am Strukturplan und an den Rahmenlehrplänen des VdM.
Musikschulen
- haben einen eigenen Platz im Bildungsgefüge.
- sind in der Regel in öffentlicher Trägerschaft oder erfüllen als e. V. eine öffentliche Aufgabe
- ersetzen nicht den Musikunterricht in der Schule.
- machen ein spezielles musikalisches Ergänzungsangebot.
- arbeiten mit Schulen, Laienmusikvereinen, Jugendzentren, Volkshochschulen, Kirchen, freien Trägern und anderen zusammen.“