Sie können Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten erhalten, wenn Sie Mieter_in (sog. Mietzuschuss) oder Eigentümer_in selbstgenutzten Wohnraums (sog. Lastenzuschuss) sind und über geringes Einkommen verfügen. Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen.

Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein. Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen.

Wichtiger Hinweis!

Für die Bearbeitung der Wohngeldanträge ist es erforderlich, jeden Einzelfall hinsichtlich der Einkommens- und Mietverhältnisse des Antragstellers/ der Antragstellerin sowie der Haushaltsmitglieder zu prüfen. Diese Prüfungen nehmen einige Zeit in Anspruch. Aufgrund der vorliegenden Anzahl von Wohngeldanträgen muss mit einer mehrwöchigen Bearbeitungszeit gerechnet werden. Die Anträge werden in Reihenfolge ihres Einganges bei uns abgearbeitet. Wir möchten daher die Antragsteller/ Antragstellerinnen bitten, von Anfragen zur Bearbeitungsdauer Abstand zu nehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.