• Sie sind erwerbsfähig. Das heißt, dass Sie
    • auf absehbare Zeit und unter den üblichen Arbeitsbedingungen des Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können und
    • im erwerbsfähigen Alter sind. Das heißt, Sie sind mindestens 15 Jahre alt und haben die Altersgrenze von 65 oder 67 Jahren noch nicht erreicht. Wenn Sie vor 1964 geboren sind, können Sie die für Sie geltende Altersgrenze in der Tabelle in § 7a SGB II nachschauen.
  • Sie sind hilfebedürftig. Das heißt, dass Sie Ihren Lebensunterhalt und den Unterhalt Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht aus eigenen Mitteln und Kräften der Bedarfsgemeinschaft vollständig alleine decken können. 
  • Sie haben keine vorrangigen Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern oder anderen Personen, wie beispielsweise gegen geschiedene Ehepartner oder den Vater oder die Mutter Ihres Kindes.
  • Sie leben in der Bundesrepublik Deutschland.