Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie die folgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
- eine abgeschlossene Hochschulausbildung
- Ausnahmen:
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10 Jahre Tätigkeit bei
- einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüferin,
- einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
- einem vereidigten Buchprüfer oder einer vereidigten Buchprüferin,
- einer Buchprüfungsgesellschaft,
- einem genossenschaftlichen Prüfungsverband,
- der Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes oder
- einer überörtlichen Prüfungseinrichtung für Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
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alternativ: mindestens 5 Jahre Tätigkeit als
- vereidigter Buchprüfer oder vereidigte Buchprüferin oder als
- Steuerberater oder Steuerberaterin
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eine praktische, dem Wirtschaftsprüfer entsprechende Tätigkeit nach Ihrem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss:
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3 Jahre oder
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4 Jahre, wenn die Regelstudienzeit Ihrer abgeschlossenen Hochschulausbildung weniger als 8 Semester beträgt,
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bei einer Stelle, die oben unter "10-jährige Tätigkeit" genannt ist
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davon: mindestens 53 Wochen (Vollzeit) Teilnahme an Abschlussprüfungen und Mitwirkung am Abfassen von Prüfungsberichten (Prüfungstätigkeit)
- Wenn Sie keine Berufsausbildung haben, aber 10 Jahre im Bereich Wirtschaftsprüfung gearbeitet haben, müssen Sie die Prüfungstätigkeit nach dem 5. Jahr Ihrer Mitarbeit geleistet haben.
- Wenn Sie 5 Jahre Tätigkeit als vereidigter Buchprüfer/vereidigte Buchprüferin oder Steuerberater/Steuerberaterin als Zulassungsvoraussetzung einbringen, müssen Sie die Prüfungstätigkeit während oder nach dieser Tätigkeit durchgeführt haben.
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Ausnahme: Sie müssen die Prüfungstätigkeit nicht nachweisen bei mindestens 15 Jahren Tätigkeit
- als vereidigter Buchprüfer oder vereidigte Buchprüferin oder
- als Steuerberater oder Steuerberaterin.