- Ihre Hochschule und der Studiengang sind bereits für die Anrechnung anerkannt oder
- Ihre abgelegten Prüfungen entsprechen nach Inhalt, Form und Umfang der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung und
- das von Ihnen belegte Haupt- oder Schwerpunktfach entspricht in den wesentlichen Inhalten eines folgender Prüfungsgebiete:
- Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und
- Wirtschaftsrecht und
- Sie haben die Prüfungsleistung in einem der beiden Fächer erbracht und
- Sie haben die Prüfungsleistungen in einem Studium erbracht, das spätestens am 17. Juni 2009 begonnen wurde. Bei Studienbeginn nach dem 17. Juni 2009 ist keine nachträgliche Anrechnung möglich.
- das von Ihnen belegte Haupt- oder Schwerpunktfach entspricht in den wesentlichen Inhalten eines folgender Prüfungsgebiete:
- Sie haben den Studiengang, aus dem die Leistungsnachweise stammen, innerhalb der letzten 8 Jahre erfolgreich abgeschlossen.