Vortäuschung einer Notlage
Die Trickbetrüger (oft mit Kindern, um einen harmlosen Eindruck zu erwecken) täuschen eine Notlage vor und bitten das Opfer um Hilfe bzw. Unterstützung.
Bei all den vorgetäuschten Notlagen und davon gibt es zahlreiche, haben Täter nur ein Ziel, durch Ihre Hilfsbereitschaft und Leichtgläubigkeit Zutritt zu Ihrer Wohnung bzw. in Ihr Haus zu erlangen um Wertsachen zu entwenden.
Bekannte Vorgehensweisen der Täter
Wasserglas –Trick
Die Täterin täuscht Übelkeit oder Schwangerschaft vor und bittet Sie um ein Glas Wasser. Sie fragt nach, ob sie sich kurz in Ihrer Wohnung hinsetzen kann.
Stift und Zettel –Trick
Der Täter bittet Sie um einen Stift und einen Zettel um den nicht angetroffenen Nachbar eine Nachricht aufschreiben zu können. Er bittet Sie freundlich, die Nachricht an einem Tisch in Ihrer Wohnung schreiben zu dürfen.
Geschenkabgabe –Trick
Unter dem Vorwand, dass der Täter den Nachbar nicht angetroffen hat, bittet er Sie, die Blumen bzw. das Geschenk bei Ihnen abzugeben. Er fragt nach, ob Sie eine Vase für die Blumen haben und bietet Ihnen seine Unterstützung an, die Blumen in die Vase zu stellen.
Toilettenbenutzung –Trick
Der Täter fragt nach, ob sein Kind kurz Ihre Toilette benutzen kann, da es sehr eilt.
Verhaltenstipps
- Bevor Sie die Haus- bzw. Wohnungstür öffnen, schauen Sie bitte durch den Türspion oder aus dem Fenster!
- Prüfen Sie mit der Gegensprechanlage wer ins Haus will, bevor Sie den Türöffner drücken!
- Öffnen Sie Unbekannten die Haus- bzw. Wohnungstür nur mit Sperrbügel oder Sicherheitskette!
- Lassen Sie niemals Unbekannte in Ihre Wohnung bzw. ins Haus, wenn Sie alleine sind!
- Fragen Sie sich immer, warum sich der Unbekannte gerade an Sie wendet.
- Sollten Sie in Erwägung ziehen, ein Glas Wasser zu holen bzw. einen Zettel etc., tun Sie dies nur bei verschlossener Tür oder mit Sicherheitskette bzw. Sperrbügel.
- Bieten Sie an, Hilfe zu holen.
- Wenn Sie von Unbekannten bedrängt werden, sprechen Sie laut oder rufen um Hilfe!
Wenn Sie bemerken, dass Sie Opfer einer Straftat wurden, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!