Wählen von Personen mit einer Behinderung
In Frankfurt (Oder) gibt es 54 Wahllokale. Von diesen sind 26 Wahllokale mit einem barrierefreien Zugang erreichbar. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist hinter der Angabe des Wahllokals vermerkt, ob dieses barrierefrei ist oder nicht. Hat Ihr Wahllokal keinen barrierefreien Zugang, so können Sie in der Übersicht der Wahllokale ein Wahllokal in Ihrer Nähe mit barrierefreiem Zugang suchen. Um in diesem wählen zu können, müssen Sie vorher einen Wahlschein beantragen (Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, bitte vermerken, dass nur Wahlschein ohne Briefwahlunterlagen beantragt wird). Mit diesem Wahlschein können Sie am Wahlsonntag in jedem beliebigen Wahllokal in dem Wahlkreis wählen, in dem sich Ihr Wahllokal befindet.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Sie an der Briefwahl teilnehmen. Diese wird ebenfalls mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte beantragt (siehe auch Briefwahl). Sie können ab dem 25.8.2014 die Briefwahl direkt im Briefwahllokal der Stadtverwaltung ausüben. Das Briefwahllokal befindet sich im Stadthaus, Raum 3.107, Goepelstraße 38 und ab den 01.09.2014 auch im Rathaus Raum 330und beide Briefwahllokale sind barrierefrei mit dem Fahrstuhl im Gebäude zu erreichen. Bei Fragen hierzu, rufen Sie uns bitte unter 0335/552-3270 an.
Für Menschen mit einer Sehbehinderung besteht die Möglichkeit, zur Kennzeichnung ihres Stimmzettels sich einer Wahlschablone zu bedienen. Die Wahlschablone wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt und ist anzufordern beim:
Blinden- und Sehbehinderten-Verband Brandenburg e. V.
Heinrich-Zille-Straße 1-6
03042 Cottbus
Telefon: 0355/22549
Fax: 0355/7293974