Was gilt für Eltern, die zurzeit Elterngeld bekommen und in Teilzeit arbeiten?
Eltern, die aktuell Elterngeld beziehen und in Teilzeit arbeiten, können Kinderkrankentage nehmen. Dadurch reduziert sich das Elterngeld, das sie bekommen, nicht. Das stellt die Corona-Sonderregelung zur Anrechnung sicher. Sie regelt, dass die Höhe des Elterngeldes für teilzeitarbeitende Eltern sich nicht verändert, wenn sie Einkommensersatzleistungen beziehen, zum Beispiel Kinderkrankengeld.