Was muss man tun, um die Elternzeit zu erhalten?
Die Elternzeit ist spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber zu beantragen; hierbei ist verbindlich zu erklären, für welchen Zeitraum innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen wird. Die über den Zeitraum von zwei Jahren hinausgehende Elternzeit muss erst sieben Wochen vor ihrem Beginn verbindlich festgelegt werden.
Elternzeit, die Sie zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr Ihres Kindes in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie spätestens 13 Wochen vor Beginn schriftlich bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber zu beantragen. Zu einer schriftlichen Bestätigung der Elternzeit unter Nennung des Zeitraums und Anmeldedatum des Antrages auf Elternzeit ist die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber verpflichtet.