6. Werden meine Stromkosten auch vom Amt für Jugend und Soziales bzw. Jobcenter übernommen?
Stromkosten stellen im Rahmen der Sozialleistung keinen gesonderten Bedarf dar, sondern sind als Pauschale im Regelsatz enthalten.
Stromkosten stellen im Rahmen der Sozialleistung keinen gesonderten Bedarf dar, sondern sind als Pauschale im Regelsatz enthalten.