Steuerliche Erleichterungen

Erleichterungen
 
Z.B. können laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer beziehungsweise zur Körperschaftsteuer auf Antrag herabgesetzt oder angepasst werden, ohne dass an den Nachweis der Voraussetzungen allzu strenge Anforderungen gestellt werden. Auch eine Stundung fälliger Steuerforderungen ist möglich. In diesen Fällen werden die Finanzämter auf Stundungszinsen verzichten.
Bei unmittelbar Betroffenen werde auch vorübergehend von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen. Ebenso können Säumniszuschläge erlassen werden.

Ansprechpartner: Finanzamt Frankfurt (Oder)
 
Tel.:  (0335) 60676-1399 Fax.: (0335) 60676-1028