Die Krankenhaushygiene beinhaltet die Überwachung und fachliche Beratung medizinischer Einrichtungen in Fragen der Hygiene und Infektionsprävention. Dazu gehören hygienische Maßnahmen zum Patienten- aber auch zum Personalschutz.
Dazu gehören neben den Krankenhäusern selbst, auch Einrichtungen, in denen medizinische Tätigkeiten durchgeführt werden, wie z.B.:
Eine einfache und wichtige Maßnahme stellt u.a. die ausreichende Desinfektion der Hände dar - Hinweise finden Sie hier Aktion “saubere Hände“
Die gesetzliche Grundlage bildet das Infektionsschutzgesetz aber auch die Hygiene-VerordnungLand Brandenburg.