Die Umweltprüfung selbst, ist als eine Vielzahl von Verfahrensschritten zu verstehen, die in dem Verfahren der Bauleitplanung (
Flächennutzungsplan ,
Bebauungsplan ) integriert sind (u. a. eine Beteiligung der Öffentlichkeit; Umweltüberwachung). Die inhaltliche Bearbeitung der Umwelthemen erfolgt im sog. Umweltbericht, wobei im
Anhang 1 des Baugesetzbuches der Inhalt geregelt ist. Im Rahmen der Bauleitplanung ist der Umweltbericht ein gesonderter Bestandteil der Begründung zum jeweiligen Verfahren.