Frankfurter Gewerbetreibende/Geschäftsführer können in der Gewerbebehörde eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) beantragen. Im Register werden u.a. rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte/Verwaltungsbehörden eingetragen.
Ob und wie lange Vorstrafen im Register gespeichert oder Auskünfte erteilt werden, ergibt sich aus dem Bundeszentralregistergesetz. Bei der Gewerbebehörde wird der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses gestellt, die Bearbeitung erfolgt im Bundesamt für Justiz Bonn.