Erlaubnis für Bewacher

Wer gewerbsmäßig leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Die Beantragung zur Erteilung der Erlaubnis für Bewacher erfolgt auf einem Formblatt, soll eigenhändig unterschrieben sein und bei der zuständigen Gewerbebehörde der Stadt Frankfurt (Oder) eingereicht werden.

Notwendige Unterlagen:

  • Antrag
  • Führungszeugnis für Behörden, Belegart "O" oder "P"
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis und Insolvenzabteilung des Amtsgerichtes
  • Auskunft in Steuerangelegenheiten vom Finanzamt und der Steuerbehörde der Stadt Frankfurt (Oder)
  • Unterrichtungsnachweis/Sachkundenachweis der IHK
  • Haftpflichtversicherungsnachweis gem. § 6 BewachV
  • aktueller Handelsregisterauszug bei juristischen Personen.

Rechtliche Grundlage:

  • § 34 a Gewerbeordnung i. V. m. Bewachungsverordnung

Gebühren:

  • Gebührenrahmen 145,00 bis 1.450,00 € je nach zeitlichem Aufwand und Umfang der Erlaubnis
  • Gemäß der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie
  • Zu zahlen bei Erhalt der Erlaubnis

Formular:

Autor: Anke Brandenburg