Der Grünordnungsplan beschreibt, wie der Landschaftsplan, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Allerdings werden mit diesem Planungsinstrument die Inhalte des Landschaftsplans für Teilräume der Gemeinde konkretisiert. Durch die höhere Detailschärfe können je nach Planungsraum auch gestalterische städtebauliche Fragestellungen bearbeitet werden.
In der Regel werden die Inhalte des Grünordnungsplans erst dann verbindlich, wenn sie in den Bebauungsplan (vgl. Bebauungspläne) integriert werden. Es ist aber auch möglich, den Grünordnungsplan als Satzung aufzustellen. In diesem Fall entfaltet der Grünordnungsplan eine eigene Rechtsverbindlichkeit, die von jedermann zu berücksichtigen ist.
In Frankfurt (Oder) liegen zu vielen Bebauungsplänen auch Grünordnungspläne vor. Bei Bedarf können diese eingesehen werden. Eigenständige und damit verbindliche Grünordnungspläne existieren derzeit noch nicht.
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