Die Reihenuntersuchung in den Kindertagesstätten erfolgt durch eine Kinderärztin/ einen Kinderarzt des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Im Mittelpunkt steht die Einschätzung der Gesamtentwicklung der Kinder im Vorschulbereich (altersgerechte Entwicklung), wie zum Beispiel
Die Untersuchung ermöglicht ein frühzeitiges Erkennen von Entwicklungsauffälligkeiten, und es können gegebenenfalls Beratungsangebote oder angemessene Fördermaßnahmen vermittelt werden.
Die Zusammenarbeit mit den Eltern, den Mitarbeiterinnen der Kindertagesstätten, dem behandelnden Kinderarzt und anderen Institutionen ist dabei eine wichtige Basis.
Die Untersuchung erfolgt in der Kindertagesstätte, in der den Kindern vertrauten Umgebung.
Die Untersuchungstermine werden rechtzeitig durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst bekannt gegeben.
Rechtliche Grundlage:
- Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg §11
- Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz
Notwendige Unterlagen:
- Vorsorgeheft
- Impfausweis
- ausgefüllter Elternfragebogen
Gebühren: