Heilpraktikerprüfung

 

Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz .

Beantragt werden kann:

Die Erteilung dieser Heilpraktikererlaubnis setzt die Erfüllung bestimmter Vorbedingungen des Antragstellers voraus, darunter auch eine Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam führt im Auftrag des zuständigen Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) die allgemeine und beschränkte Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung durch.

Den schriftlichen Teil der Überprüfungen führt das Land Brandenburg einheitlich durch, und zwar jeweils:

  • am dritten Mittwoch im März
    (Anmeldungszeitraum vom 01. bis 31.12. des Vorjahres)
  • am zweiten Mittwoch im Oktober
    (Anmeldungszeitraum vom 01. bis 31.07. des laufenden Jahres)

Sie stellen Ihren Antrag zur Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung bei Ihrem, für Ihren Wohnort, zuständigen Gesundheitsamt im Land Brandenburg.

Wenn Ihr Hauptwohnsitz also in der Stadt Frankfurt (Oder) liegt, stellen Sie bitte Ihren 

  beim Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt (Oder).

Die Entscheidung über die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ist gebührenpflichtig (z.Zt. 90,00 € entsp. Pkt. 7.13.3 der GebO MUGV)

Welche Unterlagen konkret bei der Antragstellung von Ihnen vorgelegt werden müssen, entnehmen Sie bitte den 

 

 Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie:

  • das 25. Lebensjahr vollendet haben 
  • mindestens einen Volks- oder Hauptschulabschluß vorweisen können
  • die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen
  • sich einer Kenntnisüberprüfung unterziehen (im Land Brandenburg finden die Prüfungen im Gesundheitsamt Potsdam statt) 

Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.

Die Tätigkeit als Heilpraktiker ist gegenüber dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt anzeigepflichtig.

Siehe auch:

Weitere Informationen finden Sie auch auf den den Seiten des Gesundheitsamtes Potsdam

HPG-Prüfung Potsdam