Zur Brand- und Feuersicherheit von Gebäuden ist es notwendig, dass Schornsteinfegerarbeiten fachgerecht durchgeführt, nachgewiesen und überprüft werden.

Entsprechend der Verordnung über die Zuständigkeiten im Schornsteinfegerwesen und anderer Zuständigkeitsverordnungen obliegen der Schornsteinfegeraufsicht der Stadt Frankfurt (Oder) folgende Pflichtaufgaben nach folgenden Gesetzen:

  • Durchsetzung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes als Vollstreckungsbehörde sowie die Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und deren Überprüfung
  • Durchsetzung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImschV)
  • Vollzug der Kehr- und Überprüfungsordnung (Bund)
  • Durchsetzung der Brandenburgischen Kehr- und Überprüfungsordnung

Als Eigentümer von Grundstücken und Räumen sind Sie verpflichtet, fristgerecht die Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Heizungsanlagen in Verbindung mit der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen beim Bezirksschornsteinfeger nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz zu veranlassen.

Folgende bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sind für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) tätig:

  • Herr Pascal Natho
  • Herr Andreas Krause
  • Herr Jan Weirauch
  • Herr Nico Schneider
  • Herr Frank Rozanowske  
Wer ihr zuständiger Bezirksschornsteinfeger ist, können Sie im Schornsteinfegerregister des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle -BAFA- nach der Eingabe Ihrer Anschrift auf der Internetseite:
oder der Internetseite der Schornsteinfeger-Landesinnungsverbandes des Schornsteinfeger-Handwerks Brandenburg

feststellen.

Auf der zuletzt genannten Seite erhalten Sie weitere fachgerechte Tipps zum Heizen, Aufstellen von Feuerstätten sowie Lüftungs- und Energiesparhinweise.

Aktuelle Ausschreibung Kehrbezirk (Ausschreibungsfrist 22.03.2024):

  
Autor: Anke Brandenburg