Gewerbeummeldung
Gegenstand:
Entgegennahme der Gewerbeummeldung und Bescheinigung der Anzeige. Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Bereiches einer Behörde sowie ein Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder eine Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, Namensänderung des Gewerbetreibenden, ist durch den Gewerbebetreibenden der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen.
Dafür ist ein Vordruck auszufüllen / siehe unten Formular Gewerbe-Ummeldung/GewA2
Besonderheiten:
Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich verzögern durch:
- unvollständig ausgefüllten Vordruck zur Gewerbeummeldung
- Zweifel an der Identität des Gewerbetreibenden
- Nichtvorlage der aktuellen und beglaubigten Registerauszuges bei jurist. Personen (z.B. Auszug aus dem Handelsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
Hinweise:
- Die Nichtummeldung des Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
- Die Bescheinigung der Anzeige berechtigt insbesondere nicht zur Änderung oder Erweiterung oder Verlegung eines Gewerbebetriebes, wenn dafür eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis, Pass, ggf. Vollmacht und ggf. Meldebescheinigung
- beglaubigte Abschrift des aktuellen Registerauszuges der jurist. Personen (z.B. vom Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregisters)
- Mietvertrag bei Änderung des Betriebssitzes
Rechtliche Grundlagen:
Gewerbeordnung
Gebühren:
Die Verwaltungsgebühr in Höhe von mindestens 25,00 € entsprechend der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie ist zu zahlen mit Beendigung der gebührenpflichtigen Amtshandlung (Bestätigung des Empfangs der Anzeige).