Der Bau einer Solaranlage ist eine Investition in die Zukunft, denn eine Solaranlage hat in der Regel eine Lebensdauer von mindestens 20 Jahren. Wie jede Baumaßnahme sollte auch der Bau einer Photovoltaikanlage sorgfältig geplant werden. Für den Laien ist der Weg bis zur fertigen Anlage hier in 10 Schritten zusammengefasst.
Es wird zwischen zwei unterschiedliche Arten von Solaranlagen unterschieden: Anlagen die Strom erzeugen (Photovoltaik) und Anlagen die warmes Wasser erzeugen (Solarthermie).
Bei den Solarstromanlagen wird über 20 Jahre eine gesetzlich garantierte Vergütung für den eigenen Solarstrom gezahlt. Durch Solarthermieanlagen wird ein Teil der fossilen Brennstoffe wie Öl oder Gas eingespart. Der Kauf und die Installation einer Solaranlage sollte sorgfältig geplant werden, um den größtmöglichen Nutzen zu erzielen. Die Ausführungen in den 10 Schritten beziehen sich in erster Linie auf Photovoltaikanlagen (Solarstromanlagen), diese können größtenteils auch auf Solarthermieanlagen (Kollektoren für warmes Wasser) angewendet werden.
Die automatisierte Auswertung kann Fehler beinhalten. Der Laserscanner kann unter Umständen kleinste Details wie z.B. Lüftungsrohre nicht aufnehmen. So werden zum Beispiel auch in die Dachhaut plan integrierte Dachflächenfenster nicht erkannt, so dass Flächenangaben in einigen Fällen nicht ganz korrekt sein können. Man sollte bedenken, dass die geplante Fläche auch zukünftig verschattungsfrei bleibt. Bäume oder Gehölze können in 20 Jahren eine beachtliche Größe erreichen und später noch zu Verschattungen führen. Ebenso können hinzukommende Bauwerke in der Nachbarschaft eine Verschattung bewirken.
Eine mögliche Baugenehmigungsfreiheit für Solaranlagen regelt die Bauordnung. Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Ensembles sowie einer Lage im Geltungsbereich von Denkmalbereichs-, Erhaltungs-, Gestaltungs- und Sanierungsgebietssatzungen oder von Bebauungsplänen sowie der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Südöstliches Stadtzentrum" muss eine Genehmigung eingeholt werden bzw. sind die entsprechenden Regelungen zu beachten. Denkmalgeschützte Gebäude sind im Solarkataster mit "Denkmal" gekennzeichnet.
Die Dacheindeckung sollte eine längere Lebensdauer als die Solaranlage bei 20 Jahren Laufzeit aufweisen. Steht in den nächsten Jahren eine Dachsanierung an, sollte diese vor dem Einbau der Solaranlage vorgenommen werden. Aber nicht jede Dacheindeckung eignet sich für eine Solaranlage.
Bei dachintegrierter Solarstromanlage, als eine Möglichkeit, wird die Anlage in die Dachhaut integriert, dadurch sind Kosteneinsparungen für die Dacheindeckung für diesen Dachbereich möglich. Insbesondere bei Flachdächern ist oft die Lastreserve für die Installation einer größeren Solaranlage nicht ausreichend. Grundsätzlich ist jede Dachkonstruktion bezüglich der Aufnahme der Zusatzlasten aus der Solaranlage durch eine Fachkraft zu überprüfen. Diese Nachweise können unter bestimmten Voraussetzungen auch prüfpflichtig sein.
Weitere Informationen zur Statik eines Gebäudes und PV-Dachanlagen finden Sie unter folgendem Link FAQs
In der Stadt Frankfurt (Oder) und Umgebung stehen Interessierten viele Fachfirmen für Beratung, Angebotserstellung, wirtschaftliche Bewertung und Durchführung der Installation zur Verfügung. Einen guten Fachbetrieb erkennt man an seinen Referenzen.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass man sich intensiv vor Ort von einem unabhängigen Energieberater beraten lässt.
Mit dieser Beratung erfahren Interessierte konkret, ob und in welchem Umfang das eigene Dach geeignet ist. Vor Ort können Ertragsrechnungen vorgenommen und die Grundsätze für eine Ausschreibung festgelegt werden. Fragen der Statik werden erörtert. Eventuell benötigt man ein Gutachten über die Statik des Daches. Zudem erhält man Auskünfte über notwendige Versicherungen. Finanzierungsfragen und Finanzierungsmöglichkeiten werden ebenfalls vorgestellt und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten erklärt.
Diese Dienstleistungen sind nicht kostenlos, fragen Sie vorher nach dem Honorar.
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, eine Solarstromanlage zu bauen, sollten Sie von mehreren Fachbetrieben detaillierte Angebote einholen. Man prüft alle Angebote auf Vollständigkeit und Vergleichbarkeit. Im Zweifelsfall können Sie die Angebote von einem unabhängigen Energieberater prüfen lassen.
Rechtsverbindliche Definitionen der guten fachlichen Praxis für Solarenergieanlagen auf dem aktuellen Stand der Technik finden Interessierte bei der RAL-Gütegemeinschaft
Haben Sie die Kosten für die fertig installierte Anlage ebenso wie den zu erwartenden Jahresertrag durch die Angebote ermittelt, ist zu klären wie hoch der Eigenanteil an der Finanzierung sein soll. Für die restliche Finanzierung stehen z. B. günstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Hierbei ist darauf zu achten, dass in der Regel vor einer Kreditzusage nicht mit dem Vorhaben begonnen werden darf.
Für Solarwärmeanlagen bestehen unter Umständen Fördermöglichkeiten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, hier sind die aktuellen Förderbedingungen zu beachten.
Achten Sie bei der Vergabe des Auftrages unbedingt auf die Zahlungsmodalitäten und beziehen Sie sich immer auf das zu Grunde liegende Angebot.
Falls sie mit der Solarfirma spezielle Vereinbarungen zum Ausführungstermin und /oder dem spätesten Inbetriebnahmezeitpunkt haben, sollten nicht nur diese, sondern auch die Konsequenzen bei Überschreitung schriftlich mit der Auftragsvergabe formuliert sein. Lassen sie sich eine schriftliche Auftragsbestätigung geben.
Der Handwerker wird nach Aufbau der Anlage die Inbetriebnahme zusammen mit dem Netzbetreiber durchführen. Sie erhalten ein Inbetriebnahmeprotokoll, in dem auch der Zählerstand des Einspeisezählers festgehalten wird.
Seit dem ersten Januar 2009 besteht für Betreiber von Solarstromanlagen eine besondere Meldepflicht als Voraussetzung für die Zahlung der Einspeisevergütung. Der Betrieb der Anlage muss mit folgenden Daten der Bundesnetzagentur gemeldet werden: Standort der Anlage, Name des Netzbetreibers, Leistung der Anlage in Kilowatt, Tag der Inbetriebnahme.
Der zuständige Netzbetreiber wird mit dem Betreiber einen entsprechenden Vertrag schließen und den eingespeisten Strom nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz vergüten.
Spätestens jetzt sollten Sie der Gebäudeversicherung die Photovoltaik-Anlage als neuen Bestandteil des Gebäudes anzeigen, damit diese zum Beispiel bei Sturmschäden abgesichert ist. Eventuell ist die Anlage aber schon über die bestehende Versicherung abgedeckt. Dazu sollten Sie sich bei der Versicherung erkundigen.
Auch in der nächsten Steuererklärung ist die Photovoltaik-Anlage zu berücksichtigen. Dies wirkt sich in der Regel positiv aus und verringert die Steuerlast. Es lohnt sich unter Umständen zu diesen Fragen eine Beratung in Anspruch zu nehmen.