Schöffenwahl

Alle fünf Jahre stellt die Stadt eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl auf. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich im Wahlbüro der Stadt zu melden.

Die nächste Schöffenwahl findet im 1. Halbjahr 2023 statt.

 

Informationen zum Schöffenwahlausschuss

Im Auftrag des Oberbürgermeisters erstellt die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) gegenwärtig – für die Amtszeit 2024 bis 2028 – Vorschlagslisten für ehrenamtliche Richterinnen und Richter, Schöffeninnen und Schöffen sowie Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss.

Meinung, Menschenverstand und Gerechtigkeitsempfinden der Frankfurterinnen und Frankfurter sind wichtig und erwünscht. Ehrenamtlich für den Schöffenwahlausschuss Tätige beteiligen sich an der Rechtsprechung und sind ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses – von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende des Prozesses urteilen sie gemeinsam mit der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld. Auch über die Höhe des Strafmaßes entscheiden sie mit. Gerichte suchen daher alle fünf Jahre engagierte Menschen aus der demokratischen Gesellschaft. Die nächste Wahl findet 2023 statt.  

Das Bewerbungsformular ist vollständig ausgefüllt an die im Briefkopf angegebene Adresse zu senden. Der Bewerbungszeitraum endet am 31. März 2023.

Bei Fragen zum Bewerbungsprozess stehen die Mitarbeitenden des Bereiches Kommunale Statistikstelle/Wahlen telefonisch unter 0335 552-3600 bzw. per E-Mail an Wahlbuero@frankfurt-oder.de zur Verfügung.

 

Antragsformulare:

Rechtsgrundlagen:

Grundgesetz, Gerichtsverfahrensgesetz, Jugendgerichtsgesetz, Deutsches Richtergesetz sowie entsprechende Verwaltungsvorschriften