Gaststätten
- Einsatz von Tongeräten bzw. Ausnahmen von der Nachtruhe entsprechend der Bestimmungen des Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG) im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit Einsatz Tongeräte
- Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes entsprechend der Bestimmungen des Brandenburgischen Gaststättengesetzes (BbgGastG).
- Anzeige eines Gaststättengewerbes im stehenden Gewerbe entsprechend der Bestimmungen des Brandenburgischen Gaststättengesetzes (BbgGastG)