Photovoltaik Handlungsstrategie der Stadt Frankfurt (Oder) – Freiflächenanlagen
Die Stadt Frankfurt (Oder) möchte mehr sauberen Strom aus Sonnenenergie herstellen. Dafür sollen Photovoltaik-Anlagen (kurz: PV-Anlagen) auf Freiflächen installiert werden. Diese Maßnahme leistet einen Beitrag zum Klimaschutz und unterstützt, unabhängiger von teurem Strom zu werden.
Was ist das Ziel:
- Frankfurt (Oder) will bis 2040 treibhausgasneutral werden – also keine zusätzlichen klimaschädlichen Gase mehr ausstoßen.
- Die Stadt will jedes Jahr höchstens 150 Hektar Fläche für neue PV-Anlagen freigeben.
- Es soll genau geprüft werden, wo solche Anlagen am besten gebaut werden.
Wie wird entschieden, welche Projekte erlaubt sind?
Dazu gibt es einen Kriterienkatalog. Er hilft der Stadt, Projekte gleichberechtigt zu bewerten. Es gibt drei Arten von Kriterien:
Kategorie A – Regeln der Stadt
- Die Anlagen sollen nicht zu nah an Wohnhäusern stehen.
- Landwirte und Obstbauern aus der Region sollen unterstützt werden.
- Projekte in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken bekommen Pluspunkte.
Kategorie B – Fachliche Prüfung durch die Verwaltung
- Gute Standorte sind zum Beispiel alte Deponien, ehemalige Militärflächen oder Felder mit wenig Pflanzenvielfalt.
- Es wird geprüft, ob das Projekt der Natur, dem Wasserhaushalt oder der Landschaft schadet.
Kategorie C – Besonders innovative Projekte
Projekte bekommen Extra-Punkte, wenn sie z. B.:
- innovative Stromspeicher bereitstellen
- Wasserstoff oder grünen Treibstoff produzieren,
- die Bürger mit einbeziehen (z. B. durch günstigen Strom oder Beteiligung),
- die Natur aufwerten (z. B. mit Biotopen für Tiere).
Was ist neu durch die Aktualisierung im Vergleich zum Beschluss von 2024?
- Es gibt einen neuen PV-Stromtarif von den Stadtwerken für BürgerInnen – günstiger Strom aus Sonnenenergie.
- Projekte, die diesen Tarif anbieten, bekommen Bonuspunkte.
- Die Stadt hat dafür Regeln aufgestellt (Überarbeitung im Juni 2025).
- Die Stadt bewertet die Anträge jetzt mit einem Punktesystem. Wer die meisten Punkte hat, darf mit seinem Projekt zeitlich priorisiert beginnen.
- Einmal im Jahr wird geschaut, ob alles gut läuft (z. B. wie viele Projekte umgesetzt wurden oder wie viel Strom produziert wurde).
Was bringt das?
- mehr Strom aus Sonne, weniger CO₂-Ausstoß
- Geld für die Stadt, z. B. durch Pacht oder Steuern
- neue Arbeitsplätze
- mehr Versorgungssicherheit für Bürger und Betriebe
- die Stadt wird moderner und grüner
Bewertungssystem (Anlage III)
Maximal erreichbare Punktzahl = 27 Punkte
- Kategorie C: jeweils 1 Punkt für Innovationsaspekt
- Kategorie A: +1/-1 Punkt pro Kriterium, +1 bei Pacht auf Stadtfläche (automatisch 7 Punkte, wenn innovativ)
- Kategorie B (positiv): +2 Punkte, bei Moorboden max. +1
- Kategorie B (Abwägung I): +1/-1 Punkt je nach Betroffenheit
- Kategorie B (Abwägung II): -2 Punkte bei Betroffenheit
- Bonus: +2 Punkte bei günstigem Stromtarif für Bürger
Aktualisierter Katalog (Anlage IV)
Kategorie A – Grundregeln für geeignete Flächen
- Größe der Fläche: mindestens 25 Hektar, in Sonderfällen kleiner; maximal 150 Hektar.
- Zusammenhängende Flächen: Teilflächen sollen möglichst beieinander liegen.
- Abstand zu Wohngebieten: 100 Meter zu einzelnen Häusern, 250 Meter zu Siedlungen.
- Einbindung lokaler Landwirte: Beteiligung wird bevorzugt.
- Mitbestimmung durch Ortsbeiräte: Beteiligung zur Förderung der Akzeptanz.
- Stromverträge (PPA): Strom soll bevorzugt an Stadtwerke verkauft werden.
- Schutz guter Ackerflächen: Flächen mit hoher Ertragszahl werden ausgeschlossen.
- Stadt-Flächen: Nur Pacht, kein Verkauf.
Kategorie B – Weitere Auswahlkriterien
Positiv-Kriterien: Vorbelastete oder weniger wertvolle Flächen, z. B. alte Industrieflächen oder Moorböden.
Abwägungskriterien I: Natur- und Gewässerschutz, Alleen, Landschaftsbild, Bodendenkmale.
Abwägungskriterien II: Höher schützenswerte Flächen wie FFH-Gebiete, Wälder, Denkmale.
Kategorie C – Innovative Projekte
Beispiele:
- Anlagen, die Strom und Wärme erzeugen (PVT)
- Speicher für Wasserstoff, Wärme usw.
- Herstellung von Wasserstoff oder synthetischem Kraftstoff
- Power-to-Heat-Systeme (PH2-Technologie)
- selbstversorgende Gebiete
- biodiversitätsfreundliche Anlagen
- Bonus: günstiger Stromtarif für Bürger
Bild 1: Einreichung eines Antrages auf Einleitung eines Bauleitverfahrens bei der Verwaltung
Bild 2: Projektvorprüfung – Untersuchung der Projektangaben auf Innovationsfähigkeit
Bild 3: Prüfung der Kriterienkategorien; Ergebnis: Erstellung einer Prioritätenliste (Rangfolge der Projekte)
Bild 4: Bauleitplanverfahren gemäß BauGB - Ziel: Schaffung von Planungsrecht; Bauantragsverfahren - Ziel: Baugenehmigung
Bild 5: Projektumsetzung mit technischer Einrichtung
Bild 6: jährliche Überprüfung der Projekte durch die Verwaltung