Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie im Land Brandenburg besteht für Dienstleister die Möglichkeit über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg (EAPBbg) bzw. über das Internet /EAP-Portal sich an die zuständigen Behörden zu wenden.
Die Datenübermittlung erfolgt hierbei grundsätzlich durch das Abspeichern "online" ausgefüllter Formulare und deren Weiterleitung an die zuständigen Behörden mit der eigens dafür eingerichteten Kopfstelle (hier: Stadt Frankfurt (Oder), Abteilung Wirtschaftsförderung).
Dokumente, die dem Schriftformerfordernis unterliegen, muss der Dienstleister, wenn er den elektronischen Weg wählt, elektronisch signiert einreichen. Die Stadt Frankfurt (Oder) hat als zuständige Behörde die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur zu signieren und elektronisch signierte Dokumente zu verifizieren.