Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt unmittelbar durch Bürgerversammlungen bzw. die öffentliche Auslegung der Planentwürfe. Die jeweiligen Termine werden vorher im Amtsblatt für die Stadt Frankfurt (Oder) bekanntgegeben. Diese Beteiligung bzw. Information in elektronischer Form dient zusätzlich dazu insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange und der Information der Öffentlichkeit (§§ 3-4a Baugesetzbuch). Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in der Regel per E-Mail über den Inhalt dieser Seiten unterrichtet, um die Unterlagen aus fachlicher Sicht zu prüfen. Für das Betrachten der Dateien ist der Acrobat Reader erforderlich. Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt zur Datenschutz-Grundverordnung (Sh. rechts "Dokumente").
Stellungnahmen können mündlich zur Niederschrift sowie auf dem schriftlichen Weg postalisch oder per E-Mail beim Bauamt eingereicht werden (siehe Kontaktdaten rechts).