Volksfest

Ein Volksfest ist eine im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung auf der eine Vielzahl von Anbietern unterhaltende Tätigkeiten ausüben und Waren feilgeboten werden, die üblicherweise auf solchen Veranstaltungen angeboten werden.

Wer ein Volksfest veranstalten will, hat dies unter Angabe von Ort und Zeit der Veranstaltung sowie seines Namens, Vornamens und seiner Anschrift der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde drei Wochen vor Beginn schriftlich anzuzeigen.

Notwendige Unterlagen:

  • Antrag
  • Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren, der Aussteller oder Anbieter
  • Lageplan
  • Teilnahmebedingungen
  • Aktuelles Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem GewerbezentralregisterRechtliche

Grundlage:

  • 60 b Gewerbeordnung

Gebühren:

  • je nach Art der Veranstaltung gebührenfrei bis 2.267,00 €
  • Gemäß der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie
  • Zu zahlen bei Bestätigung der Anzeige

Formular:

(siehe Formular bzw. Formularserver bei Gewerbeanmeldung)

Hinweise:

Die persönlichen und örtlichen Voraussetzungen werden geprüft. Zur Prüfung des Antrages ist eine Beteiligung des Bereiches Bauordnung , des Amtes für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, der IHK, des Bereiches Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, des Bereiches Umwelt und Natur, des Fachbereiches Feuerwehr, des Bereiches Straßenverkehr u.a. erforderlich.

Autor: Anke Brandenburg