Mietspiegel

Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete*, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist.Auf der Grundlage eines Mietspiegels können sich Mieter und Vermieter, z.B. bei Mieterhöhungsverlangen, einen Überblick über das Mietpreisgefüge bei frei finanzierten Wohnungen verschaffen. Dadurch ist es möglich, sich in einem bestehenden Mietverhältnis auf einen fairen Ausgleich zu verständigen. Dem Mietspiegel kommt damit auch eine wichtige sozialpolitische Bedeutung zu. 
 
*ortsübliche Vergleichsmiete - übliche Entgelte für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage, die in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert wurde