Die Aufgaben von EKZ bestehen in der Durchführung und Weiterentwicklung niedrigschwelliger, familienunterstützender Angebote mit den Schwerpunkten
Gebühr: in der Regel unentgeltlich, Mitunter werden geringfügige Materialkosten erhoben.
Zusätzliche Hinweise: Die Angebote stehen allen Familien der Stadt, Eltern, Kindern, Großeltern etc. zur Nutzung offen.
Rechtsgrundlagen: SGB VIII, insbesondere § 16 SGB VIII
zuständige Stelle: