Wenn Sie Elterngeld beantragt haben, wird die Höhe des Elterngelds durch die zuständige Elterngeldstelle berechnet.
Das Elterngeld orientiert sich an dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen, das dem betreuenden Elternteil im maßgeblichen Bemessungszeitraum vor der Geburt zur Verfügung stand. Der maßgebliche Bemessungszeitraum bei Nichtselbstständigen sind die letzten 12 Monate vor der Geburt, bei Selbstständigen (und Mischeinkünften) der letzte Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) vor der Geburt.
Unberücksichtigt bleiben Monate
Statt dieser Monate werden bei Nichtselbstständigen weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Bei Selbstständigen und bei Mischeinkünften ist auf Antrag der vorangegangene steuerliche Veranlagungszeitraum (bzw. die diesem zu Grunde liegenden Gewinnermittlungszeiträume) maßgeblich.
Als durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen vor der Geburt Ihres Kindes werden maximal EUR 2.770 berücksichtigt.
Zur Ermittlung des maßgeblichen Nettoeinkommens wird als Einkommensnachweis benötigt:
Sonstige Bezüge (insbes. Einmalzahlungen) sowie steuerfreie Einnahmen werden nicht als Einkommen berücksichtigt.
Abzüge für Steuern und Sozialabgaben werden pauschaliert ermittelt. Außerdem wird monatlich eine Pauschale für Werbungskosten in Höhe von EUR 83,33 abgezogen.
Basiselterngeld: EUR 300 - 1.800
Das entfallende Einkommen wird bei einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen vor der Geburt folgendermaßen ersetzt:
Für Geringverdiener gibt es einen höheren Prozentsatz.
ElterngeldPlus: berechnet sich wie das Basiselterngeld. Sie erhalten doppelt so lange Elterngeld, aber höchstens die Hälfte des vollen Basiselterngeldes.
Geschwisterbonus: zusätzlich zum errechneten Elterngeld, wenn und solange ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei ältere Geschwisterkinder unter sechs Jahren mit im Haushalt leben. Der Geschwisterbonus beträgt 10% des Ihnen zustehenden Elterngeldes, bei Bezug von Basiselterngeld mindestens EUR 75,00 monatlich, bei Bezug von ElterngeldPlus mindestens EUR 37,50 monatlich.
Mehrlingsgeburtenbonus: bei Basiselterngeld um je EUR 300,00 für jedes weitere Mehrlingskind (bei ElterngeldPlus um EUR 150,00)