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Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)


Informationen zum Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG)

Wer kann diese Leistung beantragen?

Schülerinnen und Schüler, die die Klassen 11 bis 13

  • eines Gymnasiums bzw. einer Gesamtschule
  • einer Fachoberschule, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt oder
  • eines beruflichen Gymnasiums (gymnasiale Oberstufe am Oberstufenzentrum)

besuchen, können Leistungen nach diesem Gesetz beantragen, sofern sich ihr ständiger Wohnsitz im Land Brandenburg befindet und keine Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gewährt werden.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie haben die Möglichkeit den Antrag online auszufüllen und nach einer Prüfung Ihrer Angaben auf Vollständigkeit an das Amt für Ausbildungsförderung zu senden. Dafür verwenden Sie bitte die elektronische Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder senden den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag an das Amt für Ausbildungsförderung.

Bitte beachten Sie auch die im Hinweisblatt genannten Unterlagen (zum Beispiel die Arbeitgeberbescheinigung der Eltern).

Durch die Schule ist die entspechende Schulbescheinigung auszufüllen.

Ausbildungsförderung wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag bei der Behörde eingeht. Zur Fristwahrung genügt ein schriftlicher formloser Antrag.

Die vollständigen Anträge können Sie über das Uploadportal hochladen, per Post übersenden oder persönlich im Amt für Ausbildungsförderung abgeben.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit der vollständigen Anträge beträgt bis zu 6 Wochen.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnern der Ausbildungsförderung.

Weitere Informationen erhalten Sie im Flyer zum BbgAföG.

Online-Terminvergabe: (wird demnächst freigeschalten)

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG, Aufstiegs-BAföG)


Wer erhält diese Leistung?

Handwerker und Fachkräfte, die sich zu Technikern, Handwerks- oder Industriemeistern, Fachwirten, Fachkaufleuten, Betriebswirten, Fachkrankenpflegern oder Berufsbildern mit vergleichbaren Qualifikationen weiterbilden wollen, können für die Vorbereitung auf ihren Fortbildungs-abschluss Leistungen nach dem AFBG erhalten. Zukünftige Erzieher, Heilerziehungspfleger und Heilpädagogen sind ebenfalls antragsberechtigt.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Bei Teilzeitmaßnahmen muss die Antragstellung vor Maßnahme(-abschnitts)ende (letzter Unterrichtstag) erfolgen. Bei Vollzeitmaßnahmen wird Aufstiegsförderung mit Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag bei der Behörde eingeht - frühestens aber ab Fortbildungsbeginn. Aufstiegsförderung wird für einen Maßnahmeabschnitt (z. B. Teil I und II der Meisterausbildung) oder ein Fachschuljahr (z. B. Erzieher) geleistet.

Für die Antragstellung benötigen Sie Formblätter, welche Sie vom Amt für Ausbildungsförderung erhalten (alternativ auch auf Internetseite zum Meister-BAföG, AFBG erhältlich). Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag online auszufüllen und nach einer Prüfung Ihrer Angaben auf Vollständigkeit an das Amt für Ausbildungsförderung zu senden. Dafür verwenden Sie bitte die elektronische Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder senden den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag an das Amt für Ausbildungsförderung.

Insgesamt sind folgende Unterlagen einzureichen:

bei Teilzeitmaßnahmen:

  • vollständiger Antrag (Formblatt A, Formblatt B und Formblatt Z)
  • Nachweise über bisherige Berufs- und Fortbildungsabschlüsse in Kopie
  • Nachweise zu den Prüfungsgebühren (Kopie der Rechnung und des Zahlungsnachweises)
  • eventuell Formular zum Nachweis der tatsächlich entstandenen Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt / die fachpraktische Arbeit (Formblatt M)

bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich zu den unter Teilzeitmaßnahmen genannten Unterlagen:

  • Kranken-/Pflegeversicherungsnachweis
  • Einkommens- und Vermögenserklärung des Antragstellers/der Antragstellerin (Anlage 1 zu Formblatt A)
  • Einkommensnachweise für den Zeitraum des Maßnahmeabschnittes
  • Vermögensnachweise zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Einkommenserklärung des Ehegatten, eingetragenen Lebenspartners (Anlage 2 zu Formblatt A)
  • Einkommensnachweise des Ehegatten für das vorletzte Kalenderjahr

Die vollständigen Anträge können Sie über das Uploadportal hochladen, per Post übersenden oder persönlich im Amt für Ausbildungsförderung abgeben.

Je nachdem, ob es sich um eine Teilzeit- oder Vollzeitmaßnahme handelt, wird ein Maßnahme-betrag als Zuschuss und Darlehen und ein Unterhaltsbetrag als Zuschuss gewährt.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnern der Ausbildungsförderung.

Ebenso erhalten Sie Informationen über die kostenfreie bundesweite Rufnummer 0800-MBAFOEG (oder 0800-6223634) oder im Internet.

Rechtsgrundlagen: AFBG, BAföG, SGB i, SGB X


Wo kann BAföG beantragt werden.

Schüler an weiterführenden und beruflichen Schulen beantragen BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in denen die Eltern ihren ständigen Wohnsitz haben. Studenten beantragen BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung des jeweiligen Studentenwerkes.

Wer kann diese Leistung beantragen?

Schülerinnen, Schüler und Auszubildende an den in § 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz bezeichneten Ausbildungsstätten wie z. B. an einer Berufsfachschule, Fachschule oder dem zweiten Bildungsweg

Für Schüler der 10. Klassen bzw. des zweijährigen Fachabiturs und der gymnasialen Oberstufe gelten die besonderen Voraussetzungen des § 2 Absatz 1a BAföG.

Ein Verzeichnis der förderungsfähigen Ausbildungsstätten finden Sie auf der Seite zur Ausbildungsförderung.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Ausbildungsförderung wird mit Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag bei der Behörde eingeht - frühestens aber ab Schuljahres-/Ausbildungsbeginn. Zur Fristwahrung genügt ein formloses Antragsschreiben.

Für die Antragstellung benötigen Sie Formblätter, welche Sie im Amt für Ausbildungsförderung erhalten (alternativ auch auf der Internetseite zum BAföG des Bundes  bzw. über www.bafoeg-digital.de erhältlich).

Sie haben im Land Brandenburg auch die Möglichkeit, den Antrag online auszufüllen und nach einer Prüfung Ihrer Angaben auf Vollständigkeit an das Amt für Ausbildungsförderung zu senden. Dafür verwenden Sie bitte die elektronische Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder senden den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag an das Amt für Ausbildungsförderung.

Weiterhin werden für die Bearbeitung des Antrags die im folgenden Hinweisblatt angegebenen Unterlagen (sofern zutreffend) benötigt.

Hinweisblatt BAföG 2021 (PDF, 119 kB)

Den vollständig ausgefüllten Antrag mit den notwendigen Unterlagen können Sie über das Uploadportal hochladen, per Post senden oder persönlich im Amt für Ausbildungsförderung abgeben.

Die Leistungsgewährung erfolgt für ein Schul-/Ausbildungsjahr.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnern des Amtes für Ausbildungsförderung.

Ebenso erhalten Sie Informationen über die kostenfreie bundesweite Rufnummer 0800-BAFOEG1 (oder 0800-2236341) oder auf der Webseite zum BAföG.