Beistandschaft

Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand für ein minderjähriges Kind mit den folgenden Aufgaben:

  1. Feststellung der Vaterschaft
  2. Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Elternteil

Gebühr: keine

Bearbeitung: individuelle Bearbeitungszeit entsprechend des Einzelfalls

Erforderliche Unterlagen: Geburtsurkunde des Kindes

  • Vaterschaftsanerkennung bzw. schriftliche Aufforderung zur Vaterschaftsanerkennung mit Zustellnachweis
  • Sorgerechtserklärung
  • Scheidungsurteil
  • Unterhaltstitel
  • Schreiben über die Aufforderung zur Zahlung des Unterhalts und der  Erbringung der notwendigen Nachweise zur Berechnung des Unterhalts an den barunterhaltspflichtigen Elternteils mit  Zustellnachweis (Inverzugsetzung)  

Ansprechpartnerinnen siehe links: Bitte orientieren Sie sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens Ihres Kindes 

Zusätzliche Hinweise: vorherige Beratung empfehlenswert 

Antragstellung: Antragsberechtigt ist der alleinsorgeberechtigte Elternteil sowie bei gemeinsamer elterliche Sorge, der Elternteil in dessen Obhut sich das Kind befindet.

Rechtsgrundlagen: §§ 1712 ff BGB