Nachbarschaftshilfe

Grundlage für die Anerkennung der Nachbarschaftshilfe als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI ist die novellierte Brandenburgische Angebotsanerkennungsverordnung, die zum 24. Dezember 2025 in Kraft getreten ist.

Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer können im Rahmen eines Ehrenamtes pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag entlasten – beispielsweise durch Unterstützung im Haushalt, gemeinsame Aktivitäten oder Begleitung außer Haus. Ziel ist es, die Pflege in der Häuslichkeit zu stärken und das selbstbestimmte Leben zu Hause zu fördern.

Mit der Novellierung der Brandenburgischen Angebotsanerkennungsverordnung kann der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung in Höhe von monatlich 131 Euro auch zur Finanzierung der Nachbarschaftshilfe durch eine ehrenamtlich engagierte Einzelperson eingesetzt werden, wenn eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 1 vorliegt und die Pflege zu Hause stattfindet. Die Abrechnung erfolgt nachträglich durch die Pflegekasse, wenn die pflegebedürftige Person die Hilfe in Anspruch genommen hat und dies nachweist. Die Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer können eine Aufwandsentschädigung in Höhe von maximal 10 Euro pro Stunde erhalten.

Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit deren Tätigkeit anerkannt wird:

  • Die helfende Person darf nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt noch verschwägert sein. 
  • Sie dürfen auch nicht mit der pflegebedürftigen Person in einer häuslichen Gemeinschaft zusammenleben.
  • Es ist eine Registrierung beim Landesamt für Soziales und Versorgung notwendig.
  • Zudem ist eine Schulung über Grund- und Notfallwissen im Umfang von sechs Zeitstunden notwendig. Hier erhalten Sie die notwendigen Kenntnisse, um die Unterstützungsleistungen sachgerecht zu erbringen. Zu den Inhalten der Schulung gehören z.B. Basiswissen zu Kommunikation und Umgang mit pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen, Basiswissen über Krankheitsbilder, sowie Kenntnis der wichtigsten Beratungs- und Unterstützungsangebote in der jeweiligen Region. Sollten Helfende bereits über entsprechende berufliche Qualifikationen und über Kenntnisse verfügen oder bereits einen Pflegekurs besucht haben, ist die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung im Umfang von zwei Zeitstunden ausreichend.

Zur Unterstützung der Nachbarschaftshelfenden und/oder der Pflegebedürftigen, etabliert die Stadt Frankfurt (Oder) eine Nachbarschaftsagentur:


Weitere Informationen und Schulungsangebote finden Sie hier: www.nachbarschaftshilfe-brandenburg.de