Bei Fragen zum Baulückenkataster und Widersprüchen gegen die Veröffentlichung von Grundstücken im Baulückenkataster wenden Sie sich bitte an das Bauamt:
Eigentümerauskünfte zu Grundstücken erhalten Sie nach Prüfung der Berechtigung beim Kataster- und Vermessungsamt:
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster können Sie hier online bestellen:
Bei Fragen zur Kartennutzung oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an das Kataster- und Vermessungsamt: