Das Amtsblatt für die Stadt Frankfurt (Oder) erscheint mindestens alle 2 Monate.
Gemäß der Bekanntmachungsverordnung des Landes Brandenburg i.V.m. § 10 der Hauptsatzung der Stadt Frankfurt (Oder) erfolgen Bekanntmachungen in ihrem vollen Wortlaut durch den Oberbürgermeister im „Amtsblatt für die Stadt Frankfurt (Oder)“.
Hier werden insbesondere Satzungen, Verordnungen, Benutzungsordnungen, Entgeltordnungen, Richtlinien und alle durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen ortsüblichen Bekanntmachungen vorgenommen.