Das Amtsblatt für die Stadt Frankfurt (Oder) erscheint mindestens alle 2 Monate.
Gemäß der Bekanntmachungsverordnung des Landes Brandenburg i.V.m. § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Frankfurt (Oder), erfolgen Bekanntmachungen mit vollem vollem Wortlaut durch den/die Oberbürgermeister/in im „Amtsblatt für die Stadt Frankfurt (Oder)“.
Hier werden insbesondere Satzungen, Verordnungen, Benutzungsordnungen, Entgeltordnungen, Richtlinien und alle durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen ortsüblichen Bekanntmachungen vorgenommen.