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Übersicht Wahlgebietseinteilung und Wahllokale 2024



Europawahl am 09. Juni 2024:
Das Wahlgebiet für die Wahl der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundesgebiet. Anders als bei der Bundestagswahl gibt es bei der Europawahl keine Wahlkreise. Lediglich aus organisatorischen Gründen – unter anderem zur Feststellung der Wahlergebnisse – sind gemäß Europawahlgesetz in den Kreisen und kreisfreien Städten Kreiswahl- bzw. Stadtwahlleitungen einzurichten. Für die Zusammensetzung der Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben die Kreise und kreisfreien Städte keine eigenständige Relevanz.

Kommunalwahlen am 09. Juni 2024:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19. Oktober 2023 (23/SVV/1489) die Wahlkreiseinteilung für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 beschlossen.
Das Wahlgebiet der Stadt Frankfurt (Oder) wurde für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 in drei Wahlkreise eingeteilt.
Weiterhin wird das Wahlgebiet der Stadt Frankfurt (Oder) in 55 Urnen- und 12 Briefwahlbezirke eingeteilt.

Landtagswahl am 22. September 2024:
Das Gebiet der Stadt Frankfurt (Oder) bildet gemäß § 15 Abs. 1 i. V. m. der Anlage zu Artikel 1 (§ 15 Abs. 1) des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes den Wahlkreis Nummer 35.
Die Wahlbezirkseinteilung entspricht der Einteilung zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024.
Wahlkreiskarte Landtagswahl Brandenburg 2024