Archivgut Einsicht gewähren
Teaser
Sie können bei berechtigtem Interesse Archivgut einsehen.
Volltext
Sie können z.B. zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im jeweils zuständigen Archiv einsehen. Welches Archivgut für Ihre Fragestellung zuständig ist, erfahren Sie über entsprechende Beständeübersichten und Findmittel, die das jeweilige Archiv entweder im Internet oder vor Ort bereithält. Die Benutzung der Archive ist für jede Person auf Antrag möglich, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat.
Rechtsgrundlage(n)
Benutzungs- und Kostensatzung des jeweiligen Archivs
Erforderliche Unterlagen
ggf. Personalausweis, Vollmacht
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird empfohlen. Bei nicht angemeldeten Archivbesuchen müssen unter Umständen längere Wartezeiten oder eine wiederholte Anreise in Kauf genommen werden.
Bearbeitungsdauer
maximal 2 Monate
Voraussetzungen
Die Benutzung des Archivs steht in den meisten Fällen jedem Bürger auf Antrag offen. Eine Hilfestellung beim Lesen und Verstehen alter oder fremdsprachlicher Schriften kann meistens nicht gewährt werden. Sie sollten nach Möglichkeit in der Lage sein, diese Schriften lesen zu können.
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Anliegen schriftlich, auch als E-Mail, an das Archiv richten.
Sie erhalten eine schriftliche Antwort des Archivs.
Wünschen Sie das Archiv direkt zu benutzen, so ist dies während der Öffnungszeiten möglich. Melden Sie Ihren Besuch möglichst schriftlich oder telefonisch vorher an und reservieren Sie sich einen Platz im Lesesaal.
Sie füllen vor Ort ein Antragsformular aus und werden ggf. von einem Archivar beraten.
Sie suchen in Findmitteln die Archivalien aus, die Sie einsehen wollen, bestellen diese zur Einsicht auf ausliegenden Bestellzetteln, erhalten das Archivgut zur Einsicht im Lesesaal (ggf. erst nach erforderlicher Vorprüfung zu einem neuen Termin) und geben dieses nach Einsichtnahme an die Lesesaalaufsicht zurück.
Hinweis:
Archive bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit an, den Zugriff auf Ihre Bestände online zu ermöglichen. Erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Stelle.
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage sind statthaft.
Formulare
Formulare: Antragsformular, Reproduktionsauftrag
Allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 16:00 Uhr
Urheber
Zuständige Stelle
das jeweilige Archiv
Ansprechpunkt
das jeweilige Archiv
oder
Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg