Aufnahme an eine berufsbildende Schule

1. Abschnitt

Für die Aufnahme in berufliche Bildungsgänge im Oberstufenzentrum oder in einer Einrichtung des Zweiten Bildungsweges ist neben dem Wunsch der Eltern oder der volljährigen Schülerin bzw. des volljährigen Schülers die Eignung der Schülerin bzw. des Schülers maßgebend. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität für einen Bildungsgang, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Der Vorrang der Eignung wird unter Berücksichtigung der Durchschnittsnote des Zeugnisses ermittelt.
Gebühr: keine
     
Erforderliche Unterlagen: Abschlusszeugnis
ggf. Nachweise über ein einschlägiges Praktikum oder eine mindestens zweijährige berufsförderliche Berufstätigkeit oder eine anerkannte Berufsausbildung
Zusätzliche Hinweise:
 Das Konrad-Wachsmann-Oberstufenzentrum Frankfurt (Oder) bietet folgende Bildungsgänge an:
- berufliches Gymnasium
- Berufsschule und Fachoberschule für Berufe im im Hotel- und Gastgewerbe, für gewerblich-
  technische Berufe und für kaufmännische und medizinische Berufe
- Berufsfachschule Sozialwesen
- Fachschule Sozialwesen und Technik
- Berufsvorbereitung Technik
  (s.a. schulen-ff.de)
 
Antragstellung:
Der Aufnahmeantrag wird bei der Bildungseinrichtung gestellt, welche die für den gewünschten Bildungsgang entsprechende Ausbildung anbietet. 
Rechtsgrundlagen:
Brandenburgisches Schulgesetz
Landesschulbezirksverordnung in seiner jeweils geltenden Fassung

zuständige Stelle:
Für die Bildungsgänge des Oberstufenzentrums in Frankfurt (Oder):
Konrad-Wachsmann-Oberstufenzentrum
(s.a. www.schulen-ff.de )
Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder)
Gerhard-Naumann-Straße 3
15236 Frankfurt (Oder)
Tel. 0335 - 52 10 410

Sprechzeiten der Ämter

Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.

Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung

Dienstag            09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag​        09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:

Sprechzeiten Bürgerbüro

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Ausländerbehörde

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​ Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich.

Sprechzeiten Standesamt

Dienstag:      09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Donnerstag:  09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde

​Montag 08:00​ - 12:00 Uhr
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ geschlossen​
Donnerstag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Bauberatung

Bauberatung

​Montag 09:00​ - 12:00 Uhr
(13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 09:00​ - 12:00 Uhr

Sprechzeiten Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung

​Montag 09:00​ - 11:00 Uhr​
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch​ 9:00​ - 11:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​

9:00​ - 11:00 Uhr

  Oder nach Terminvereinbarung.

Sprechzeiten der Schiedsstellen

Schiedstelle I:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Schiedstelle II:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr