Ausstellung von Personenstandsurkunden

1. Abschnitt

Anforderung von Urkunden und Auskünften: Persönlich, schriftlich (per Brief/Fax) oder auch per Email.

Die schriftliche Anforderung mit der eigenhändigen Unterschrift kann per Post an folgende Adresse gesandt werden: 

Standesamt 
Logenstraße 8
15230 Frankfurt (Oder)

per FAX: (0335) 5 52-34 99 

oder per eMail: standesamt@frankfurt-oder.de

oder als Online-Formular:

Ausstellung von Personenstandsurkunden: 

  • Geburtsurkunde 
  • Eheurkunde
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Sterbeurkunde 
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterberegister

Eine Personenstandsurkunde oder Auskunft aus einem Personenstandsregister kann nur einem berechtigten Personenkreis ausgestellt/erteilt werden, ggf. ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Notwendige Unterlagen:

Der Antragsteller muss sein rechtliches Interesse für die Ausstellung der Urkunde/Erteilung der Auskunft glaubhaft machen.

Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge, besitzen den rechtlichen Hintergrund für die Ausstellung einer Urkunde. Nicht genannte Personen müssen anhand von anderen Urkunden oder Dokumenten das rechtliche Interesse nachweisen.

Rechtliche Grundlagen:

Personenstandsgesetzt (PStG)

Gebühren:

  • Ausstellung einer Urkunde 17,00 €
  • Auskunft aus dem Register – schriftlich 23,00 €, mündlich 14,00 €
  • Für das Suchen eines Eintrags, wenn hierfür entweder Datum, Standesamtsbezirk oder sonstige zum Aufsuchen notwendigen Angaben nicht gemacht werden können, werden Gebühren in Höhe von 14,00 € je angefangene Viertelstunde erhoben

Allgemeine Informationen:

Das Standesamt Frankfurt (Oder) kann nur Urkunden aus den Personenstandsbüchern ausstellen, die es selbst führt, d.h. Personenstandsfälle, die sich in Frankfurt (Oder) und den Ortsteilen ereignet haben.

Zu den durch das Standesamt Frankfurt (Oder) übernommenen Registern der Ortsteile gehören die Register der Standesämter:

  • Güldendorf (Tzschetzschnow)
  • Lichtenberg (Lichtenberg und Rosengarten)
  • Markendorf (Markendorf und Hohenwalde)
  • Hohenwalde (ab 1946 eigenständig)
  • Kliestow
  • Lossow
  • Booßen

Mit dem ab 01.01.2009 geltenden neuen Personenstandsgesetz (PStG) haben sich die Aufbewahrungsfristen für die Geburten-, Heirats- und Sterberegister sowie der dazugehörigen Sammelakten verändert.
Geburtenregister verbleiben 110 Jahre, Heiratsregister 80 Jahre und Sterberegister 30 Jahre im Standesamt.

Nach Ablauf der festgelegten Fristen für die Führung der Personenstandsregister werden keine Personenstandsurkunden durch das Standesamt mehr ausgestellt.
Für die Erteilung von Nachweisen aus diesen Personenstandsregistern ist das Stadtarchiv Frankfurt (Oder), Rosa-Luxemburg-Straße 43, 15230 Frankfurt (Oder), zuständig.
Hinweis: Für Personenstandsfälle aus den Ortsteilen liegen zum Teil keine vollständigen Eintragungen vor, da sie durch Kriegseinwirkung vernichtet worden sind.

Sprechzeiten Standesamt

Dienstag:      09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Donnerstag:  09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.