Daten der Handwerksrolle Übermittlung
Volltext
Eine listenmäßige Übermittlung von Daten aus der Handwerksrolle an nicht-öffentliche Stellen ist unbeschadet des Absatzes 4 zulässig, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben der Handwerkskammer erforderlich ist oder wenn der Auskunftbegehrende ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft darlegt und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat. Ein solcher Grund besteht nicht, wenn Vor- und Familienname des Betriebsinhabers oder des gesetzlichen Vertreters oder des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters, die Firma, das ausgeübte Handwerk oder die Anschrift der gewerblichen Niederlassung übermittelt werden. Die Übermittlung von Daten nach den Sätzen 2 und 3 ist nicht zulässig, wenn der Gewerbetreibende widersprochen hat. Auf die Widerspruchsmöglichkeit sind die Gewerbetreibenden vor der ersten Übermittlung schriftlich oder elektronisch hinzuweisen. Von der Datenübermittlung ausgeschlossen sind die Wohnanschriften der Betriebsinhaber und der Betriebsleiter sowie deren elektronische Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse, Webseite, Telefaxnummer, Telefonnummer.
Öffentlichen Stellen sind auf Ersuchen Daten aus der Handwerksrolle zu übermitteln, soweit die Kenntnis tatsächlicher oder rechtlicher Verhältnisse des Inhabers eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks (§ 1 Abs. 1) zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verarbeiten oder nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Für die Übermittlung der Daten fallen nach § 113 Abs. 4 S. 1 HwO i. V. m. den Gebührenordnungen der zuständigen Handwerkskammer Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.
Frist
keine
Sprechzeiten der Ämter
Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.
Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Ausländerbehörde
| Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr | Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich. |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr | Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich. |
Sprechzeiten Standesamt
Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Bauberatung
Bauberatung
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr (13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Sprechzeiten Friedhofsverwaltung
Friedhofsverwaltung
| Montag | 09:00 - 11:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 - 11:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag |
9:00 - 11:00 Uhr |
| Oder nach Terminvereinbarung. |
Sprechzeiten der Schiedsstellen
Schiedstelle I:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Schiedstelle II:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr