Fahrzeughalter Adressenänderung
1. Abschnitt
Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nach Umzug des Fahrzeughalters innerhalb von Frankfurt (Oder) Das Fahrzeug muss in Frankfurt (Oder) zugelassen sein.
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein)
- gültiges Prüfprotokoll der Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. formlose schriftliche Vollmacht des Halters und Personalausweis des Bevollmächtigten
- ggf. Eidesstattliche Erklärung bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)- an Formvorschriften gebunden
Antragstellung: persönlich oder durch bevollmächtigte Dritte
Rechtsgrundlagen:
- §§ 1, 5, 6 Straßenverkehrsgesetz ( StVG ) in der z. Z. geltenden Fassung
- § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ) in der z. Z. geltenden Fassung
- § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ( StVZO ) in der z. Z. geltenden Fassung