Gefahrgutfahrerprüfung ablegen
Teaser
Um gefährliche Güter auf der Straße zu transportieren, müssen Sie eine ADR-Schulungsbescheinigung haben.
Volltext
Hierfür müssen Sie zunächst eine mindestens zweieinhalbtägige Schulung bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter besuchen. Anschließend müssen Sie eine Prüfung bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) bestehen.
Die Prüfung für Gefahrgutfahrer wird von der örtlich zuständigen IHK in der Regel im Anschluss an die entsprechende Schulung in den Räumlichkeiten des Schulungsveranstalters durchgeführt.
Die Schulungen und damit auch die Prüfungen sind unterteilt in Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7 und Auffrischungsschulung. Jede Schulung schließt mit einer
Die Prüfungsdauer beträgt bei der:
-
Erstschulung
- Basiskurs 45 Minuten
- Aufbaukurs Tank 45 Minuten
- Aufbaukurs Klasse 1 30 Minuten
- Aufbaukurs Klasse 7 30 Minuten
- Auffrischungsschulung 30 Minuten
Die ADR-Schulungsbescheinigung gilt fünf Jahre ab dem Datum der bestandenen Grundprüfung. Für die Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigung um weitere 5 Jahre muss eine Auffrischungsschulung besucht und die Auffrischungsprüfung bestanden werden. Dies muss zwingend vor Ablauf der Gültigkeit der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgen. Ist das Datum der Gültigkeit überschritten, ist zwingend eine Erstschulung und -prüfung zu absolvieren.
ADR-Schulungsbescheinigungen werden um weitere 5 Jahre ab dem Gültigkeitsdatum verlängert, wenn die Auffrischungsschulung innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Anmeldung der Prüfungsteilnehmer in der Regel durch den Schulungsveranstalter
- Prüfungsbogen
- Niederschrift
Voraussetzungen
Sie werden zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn Sie ohne Fehlzeiten an der entsprechenden von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen wurde.
Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs erfolgt nur dann, wenn Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung die Prüfung für den Basiskurs bestanden haben.
Zur Auffrischungsprüfung werden Sie nur zugelassen,
wenn Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung vorlegen.
Kosten
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.
Verfahrensablauf
Zunächst besuchen Sie einen mindestens 2,5-tägigen Lehrgang bei einem anerkannten Veranstalter.
- In der Regel werden Sie durch den Schulungsveranstalter zur Prüfung bei der Industrie und Handelskammer (IHK) angemeldet. Wenn nicht, melden Sie sich online oder schriftlich bei der IHK an.
- Die IHK führt die Prüfung durch. Dies erfolgt in der Regel direkt im Anschluss an den Lehrgang in den Räumen des Veranstalters.
- Die Prüfung ist bestanden, wenn die auf den Prüfungsbogen angegebenen Fehlerzahl nicht überschritten wurde.
Nach bestandener Prüfung stellt die IHK Ihnen die ADR-Schulungsbescheinigung aus und Sie können tätig werden.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.
Frist
Die ADR-Bescheinigung ist 5 Jahre gültig.
Rechtsbehelf
- In einigen Bundesländern: Widerspruch
- Verwaltungsgerichtsverfahren
- Genaueres entnehmen Sie bitte dem Bescheid über Bestehen / Nichtbestehen der Prüfung
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja (bei der Prüfung)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Sprechzeiten der Ämter
Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.
Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Ausländerbehörde
| Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr | Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich. |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr | Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich. |
Sprechzeiten Standesamt
Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Bauberatung
Bauberatung
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr (13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Sprechzeiten Friedhofsverwaltung
Friedhofsverwaltung
| Montag | 09:00 - 11:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 - 11:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag |
9:00 - 11:00 Uhr |
| Oder nach Terminvereinbarung. |
Sprechzeiten der Schiedsstellen
Schiedstelle I:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Schiedstelle II:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer