Geflügel-Freilandhaltung in Frankfurt (Oder) wieder möglich

In der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) kann Geflügel ab sofort wieder im Freiland gehalten werden. Dies regelt die heute, Freitag, 12. Dezember 2025 in Kraft getretene neue Tierseuchenallgemeinverfügung zur Feststellung und Bekämpfung der Aviären Influenza bei Geflügel (AI-Geflügelpest), welche die bisherige Verfügung vom 29. Oktober 2025 ersetzt. Die weitere konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist notwendig, um Nutzgeflügelbestände fortführend bestmöglich zu schützen. Das Verbot von Geflügelausstellungen bleibt daher vorsorglich bestehen, um zusätzliche Übertragungsrisiken zu vermeiden. 

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt verfolgt kontinuierlich das Tierseuchengeschehen, um rechtzeitig reagieren zu können und die Schutzmaßnahmen stets dem aktuellen Infektionsgeschehen anzupassen.

Das gezeigte Verantwortungsbewusstsein aller Geflügelhalterinnen und -halter trägt maßgeblich dazu bei, die Lage zu stabilisieren und Geflügelbestände zu schützen.

Die nun in Kraft getretene Tierseuchenallgemeinverfügung ist u. a. der städtischen Website zu entnehmen.