Grundsteuer 2025: Wer wann wie viel zahlen muss
Mit der rückwirkenden Anpassung des Hebesatzes (1. Änderung der Hebesatzsatzung vom 20. Juni 2025) und der sich daraus resultierenden Bescheiderteilung vom 28. August, gehen der Kämmerei vermehrt Anfragen zu den angegebenen Fälligkeiten zu.
Welche Beträge wann fällig sind und wie sich eventuelle Nachzahlungen zusammensetzen, stellt die folgende Übersicht dar:
15. August 2025 – Bisheriger Grundbesitzabgabenbescheid:
Dieser Termin stammt aus dem ursprünglichen Bescheid. Zahlungen, die bis zum 4. Juli 2025 bei der Kämmerei eingegangen sind, wurden dort bereits berücksichtigt.
01. Oktober 2025 – Differenzzahlung:
An diesem Termin ist die Nachzahlung fällig, die sich aus den ersten drei Fälligkeiten des Jahres ergibt (Beispiel: 15. Februar, 15. Mai, 15. August), bei denen die Hebesatzerhöhung noch nicht berücksichtigt werden konnte.
15. November 2025 – Neuer Gesamtbetrag:
Fällig ist der neue Grundsteuerbetrag nach Hebesatzerhöhung. Zusätzlich müssen die Gebühren für Müll, Straßenreinigung und ggf. Winterdienst aus dem Hauptveranlagungsbescheid vom Februar 2025 von den Bürgerinnen und Bürgern addiert werden, um die Gesamtsumme für November zu ermitteln.
Sollte ein bestehendes SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, werden die Beträge weiterhin automatisch eingezogen.
Fragen zum Thema können direkt an die Kämmerei, Abteilung Steuern und Abgaben gerichtet werden, T: 0335 552-2041 / -2042 / -2043, E: steuern@frankfurt-oder.de.