Handwerksrolle Eintragung des Inhabers eines zulassungspflichtigen Handwerks

Zuständige Stelle

Sachlich: Handwerkskammer, § 6 Abs. 1, 10 Handwerksordnung (HwO)

Örtlich:  § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Volltext

In der Handwerksrolle werden die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke ihres Bezirks nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt I zur Handwerksordnung mit den betriebenen Handwerken eingetragen. Die Eintragung mit einem zulassungspflichtigen Handwerk erfordert das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen gemäß §§ 7, 1 HwO.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

1 Unterlagen bei Einzelunternehmen

1.1 vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Antrag auf Eintragung“

1.2 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)

1.4 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich

 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

 Kopie des Arbeitsvertrages

 Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV

1.5 Handelsregisterauszug (sofern vorhanden)

2 Unterlagen bei der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

2.1 vollständig ausgefülltes und von den Gesellschaftern unterschriebenes Formular „Antrag auf Eintragung“

2.2 Gesellschaftsvertrag (wenn ein Gesellschafter gleichzeitig fachtechnischer Betriebsleiter ist, muss dieser mindestens 30 % am Gewinn und Verlust beteiligt sein)

2.3 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)

2.4 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

2.5 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich

 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

 Kopie des Arbeitsvertrages

 Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV

3 Unterlagen bei sonstige Personengesellschaften

3.1 vollständig ausgefülltes und von den Gesellschaftern unterschriebenes Formular „Antrag auf Eintragung“

3.2 Handelsregisterauszug

3.3 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)

3.4 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

3.5 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich

 Betriebsleiters

 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

 Kopie des Arbeitsvertrages

 Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV

4 Unterlagen bei juristische Personen oder bei deren Beteiligung an einer Personengesellschaft

4.1 vollständig ausgefülltes und vom Geschäftsführer unterschriebenes Formular „Antrag auf Eintragung“

4.2 Handelsregisterauszug

4.3 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)

4.4 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

4.5 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich

 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

 Kopie des Arbeitsvertrages

 Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV

5 Qualifikationsnachweise bei allen Rechtsformen Nr. 1 - 4

5.1 Meisterbrief in dem entsprechenden oder in einem verwandten Handwerk oder

5.2 Ingenieur- bzw. Technikerzeugnis (inkl. Fächerübersicht) einer deutschen Hoch-, Fachhoch- bzw. Fach-schule für Techniker der Fachrichtung für das jeweilige Handwerk oder

5.3 Abschlüsse als Meister der volkseigenen Industrie der jeweiligen Fachrichtung oder

5.4 Abschlüsse als Industriemeister, geprüfter Polier der jeweiligen Fachrichtung oder

5.5 sonstige gleichwertige Prüfungen nach § 42 Abs. 2 HwO bzw. § 53 BBiG oder

5.6 Ausnahmebewilligung/Ausübungsberechtigung nach §§ 7a ff HwO für das beantragte oder ein damit verwandtes Handwerk oder

5.7 Vertriebene bzw. Spätaussiedler mit entsprechenden Unterlagen

Kosten

Für die Eintragung in die Handwerksrolle fallen nach § 113 Abs. 4 S. 1 HwO i. V. m. den Gebührenordnungen der zuständigen Handwerkskammer Gebühren an.

Frist

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn eine Meisterprüfung oder eine ihr gleichgestellte Prüfung für das ausgeübte Handwerk nicht vorliegt berät Sie Ihre zuständige Handwerkskammer gern.

Sprechzeiten der Ämter

Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.

Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung

Dienstag            09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag​        09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:

Sprechzeiten Bürgerbüro

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Ausländerbehörde

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​ Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich.

Sprechzeiten Standesamt

Dienstag:      09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Donnerstag:  09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde

​Montag 08:00​ - 12:00 Uhr
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ geschlossen​
Donnerstag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Bauberatung

Bauberatung

​Montag 09:00​ - 12:00 Uhr
(13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 09:00​ - 12:00 Uhr

Sprechzeiten Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung

​Montag 09:00​ - 11:00 Uhr​
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch​ 9:00​ - 11:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​

9:00​ - 11:00 Uhr

  Oder nach Terminvereinbarung.

Sprechzeiten der Schiedsstellen

Schiedstelle I:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Schiedstelle II:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr